Förderprogramme · Schleswig-Holstein
Weiterbildungs-Förderung in Schleswig-Holstein
Für Weiterbildungs- und Qualifizierungs-Vorhaben stehen Unternehmen in Schleswig-Holstein aktuell 12 Landesprogramme und 27 bundesweite Programme offen — aus der amtlichen Förderdatenbank, wöchentlich aktualisiert (Stand: 30. Juni 2026).
Was wird gefördert?
Qualifizierung ist der Förderbereich mit den niedrigsten Einstiegshürden: Bildungs- und Qualifizierungsschecks der Länder übernehmen typischerweise 50 bis 60 Prozent der Kurskosten für Beschäftigte, ergänzt um Bundesinstrumente wie die Weiterbildungsförderung der Arbeitsagentur oder das Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel. Gefördert werden berufliche Anpassungs- und Aufstiegsqualifizierungen — von der Fachschulung bis zum anerkannten Abschluss.
Die Landesprogramme unterscheiden sich in Details, die über die Förderung entscheiden: Wohnsitz- oder Betriebssitz-Bindung, Einkommensgrenzen, Mindest-Kurskosten und ob der Arbeitgeber oder die Beschäftigten selbst antragsberechtigt sind. Ein kurzer Abgleich vor der Buchung lohnt sich fast immer.
Schleswig-Holstein konkret: Schleswig-Holstein bezuschusst berufliche Weiterbildung für Beschäftigte und Betriebe über Landesprogramme der IB.SH.
Beispiele aus der Förderdatenbank
Aus Fairness gegenüber allen Nutzern zeigen wir Programmnamen und Antragsdetails erst im kostenlosen Förder-Check — dort abgestimmt auf Branche, Größe und Ihr konkretes Vorhaben.
Worauf Sie achten sollten
- Der Scheck muss in der Regel VOR der Kursanmeldung beantragt oder ausgestellt sein — rückwirkende Förderung ist die Ausnahme.
- Rein innerbetriebliche Pflichtschulungen (z. B. Arbeitsschutz) sind meist ausgeschlossen; gefördert wird arbeitsmarktrelevante Qualifizierung.
- Arbeitgeber- und Beschäftigten-Programme parallel prüfen: Manche Länder fördern beide Wege mit getrennten Budgets.
Welche der 39 Förderungen passen zu Ihrem Betrieb?
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