Hilfe & Wissen

Förder-Glossar

Die wichtigsten Begriffe der Fördermittel-Welt – verständlich erklärt, ohne Amtsdeutsch.

De-minimis-Beihilfe

Viele Zuschüsse laufen als De-minimis-Beihilfe. Solche Beihilfen gelten als so gering, dass sie den Wettbewerb nicht verfälschen, und brauchen daher keine Einzelgenehmigung der EU-Kommission. Die Obergrenze liegt seit 2024 bei 300.000 € je Unternehmen über einen gleitenden Zeitraum von drei Jahren (vorher 200.000 €). Ist die Grenze ausgeschöpft, ist vorerst keine weitere De-minimis-Beihilfe möglich. Rechtsgrundlage: VO (EU) 2023/2831.

KMU – kleine und mittlere Unternehmen

Die EU definiert KMU über drei Schwellen: weniger als 250 Mitarbeitende sowie höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Innerhalb der KMU gibt es Kleinst- (unter 10) und Kleinunternehmen (unter 50). Wichtig: Beteiligungen anderer Unternehmen werden mitgerechnet — Partnerunternehmen anteilig, verbundene Unternehmen voll. Sehr viele Förderprogramme sind KMU vorbehalten. Rechtsgrundlage: EU-Empfehlung 2003/361/EG.

Zuschuss

Ein Zuschuss ist ein verlorener Zuschuss: Sie müssen ihn nicht zurückzahlen, solange Sie die Bedingungen und den Verwendungszweck einhalten. Zuschüsse sind in Deutschland die häufigste Förderart. Meist decken sie nur einen Teil der Kosten (Förderquote) und sind an einen festen Bewilligungszeitraum gebunden.

Förderdarlehen

Ein Förderdarlehen wird zurückgezahlt, aber zu vergünstigten Konditionen: niedrigere Zinsen, längere Laufzeiten und oft tilgungsfreie Anlaufjahre. Vergeben werden sie typischerweise über die KfW oder die Förderbanken der Länder, meist durchgeleitet über Ihre Hausbank. Teils lässt sich ein Tilgungszuschuss ergänzen, der einen Teil der Schuld erlässt.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft übernimmt nicht die Rückzahlung, sondern die Absicherung: Fehlen Ihnen bankübliche Sicherheiten, springt eine Bürgschaftsbank für einen Großteil des Kreditausfallrisikos ein und macht das Darlehen für die Bank überhaupt erst möglich. Den Kredit zahlen Sie weiterhin selbst zurück. Typisch sind die Bürgschaftsbanken der Bundesländer.

Beteiligung

Bei einer Beteiligung erhalten Sie Eigenkapital und geben dafür Unternehmensanteile ab — der Geldgeber wird Mitgesellschafter und partizipiert am Erfolg. Anders als ein Kredit wird das Kapital nicht zurückgezahlt, dafür geben Sie Anteile und Mitspracherechte ab. Typisch für Gründung und Wachstum, etwa über Beteiligungsgesellschaften oder öffentliche Wagniskapitalfonds.

Kumulierungsverbot

Das Kumulierungsverbot begrenzt, wie sich Förderungen für dieselben förderfähigen Kosten kombinieren lassen. Manche Programme schließen jede weitere öffentliche Förderung für dasselbe Vorhaben aus, andere erlauben eine Kombination bis zu einer gemeinsamen Obergrenze. Besonders relevant beim Stapeln mehrerer Zuschüsse und im Zusammenspiel mit De-minimis-Beihilfen.

Eigenanteil

Förderung deckt selten die gesamten Kosten. Der Eigenanteil ist der Teil, den Sie selbst aufbringen — als Eigenmittel, je nach Programm teils auch als Eigenleistung. Wie hoch er ausfällt, ergibt sich aus der Förderquote: Bei 40 % Förderung tragen Sie 60 % selbst. Viele Programme verlangen einen Nachweis, dass die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.

Förderquote

Die Förderquote (auch Förderintensität) gibt an, welcher Prozentsatz der förderfähigen Kosten erstattet wird — etwa 40 % oder 50 %. Sie bezieht sich auf die anerkannten Kosten, nicht zwingend auf die Gesamtkosten des Projekts. KMU erhalten häufig höhere Quoten als Großunternehmen, und es gibt oft absolute Höchstbeträge zusätzlich zur Quote.

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum legt fest, in welchem Zeitfenster das geförderte Vorhaben durchgeführt und abgerechnet werden muss. Ausgaben davor oder danach sind in der Regel nicht förderfähig. Besonders wichtig: Bei den meisten Programmen darf das Vorhaben bei Antragstellung noch nicht begonnen haben — ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann die Förderung kosten.

AGVO – beihilfefreie Förderung

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU stellt ganze Gruppen von Beihilfen von der Anmeldepflicht frei: Hält sich ein Programm an die dort definierten Bedingungen, beihilfefähigen Kosten und maximalen Förderintensitäten, braucht es keine Einzelgenehmigung der EU-Kommission. Sehr viele deutsche Förderprogramme stützen sich auf die AGVO.

Forschungszulage

Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung über die Steuer statt über einen Zuschuss: Ein fester Anteil der förderfähigen F&E-Aufwendungen (vor allem Personalkosten) wird als Zulage auf die Steuerschuld angerechnet und bei Verlusten ausgezahlt. Sie ist branchenoffen, nicht durch ein Jahresbudget gedeckelt und rückwirkend beantragbar. Rechtsgrundlage: Forschungszulagengesetz (FZulG).

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